Wir danken Ihnen recht herzlich, dass Sie sich für topdix.ch Angebot interessieren. Mit der Entgegennahme Ihrer Buchung entsteht zwischen Ihnen und topdix.ch ein Vertrag. Wir bitten Sie deshalb, die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen.

1. Anmeldung
Anmeldungen können elektronisch unter www.topdix.ch auf unserer Homepage vorgenommen werden. Sie anerkennen durch Ihre Anmeldung diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und dem Veranstalter.

2. Anmeldebestätigung und Information
Nach Entgegennahme Ihrer überweisung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung mit weiteren Informationen.

3. Teilnahmebedingungen
Eine gute Gesundheit ist bei der Aktivität Voraussetzung. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Veranstalter über allfällige gesundheitliche Probleme in Kenntnis zu setzen. Es ist Pflicht des Kunden, sich an die Teilnahmebedingungen zu halten und den Weisungen des Veranstalters, der Guides und Hilfspersonen strikte zu folgen.

4. Zahlungsbedingungen
Andere Konditionen werden in der Anmeldebestätigung angegeben. Die Anmeldung gilt als verbindlich!!!!! Wer sich schriftlich angemeldet hat und später absagt, muss trotzdem die Kosten bezahlen! Bei einer Absage oder nicht Erscheinen werden die Kosten nicht zurück erstattet!!

5. Annullierung oder Auftragsänderung durch den Kunden
Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden vor Aktivitätsbeginn muss mittels eingeschriebenen Briefs und Arztzeugnis erfolgen. Erst beim Eintreffen dieser Unterlagen beim Veranstalter wird die Abmeldung gültig. Wenn die Aktivität nicht durchgeführt werden kann, weil der Kunde verspätet oder gar nicht zur Aktivität erscheint, bezahlt er 100% des Pauschalpreises. Mehrkosten, welche durch Verschiebungen oder späteres Eintreffen des Kunden entstehen, gehen zu seinen Lasten. Tritt der Kunde eine Aktivität erst nach deren Beginn an, bzw. verlässt er sie vor ihrem Ende, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

6. Annullierung oder Auftragsänderung durch den Veranstalter vor Aktivitätsbeginn
Die Aktivität kann vom Veranstalter abgesagt werden, wenn Teilnehmer durch Ihre Handlungen und Unterlassungen berechtigten Anlass dazu geben. Wird die Aktivität infolge höherer Gewalt wie Wetter- und Naturverhältnissen, behördlicher Massnahmen oder Sicherheitsrisiken gefährdet oder verunmöglicht, kann der Veranstalter die Aktivität absagen oder vorzeitig abbrechen. Der bezahlte Preis wird abzüglich der vom Veranstalter bereits gemachten Aufwendungen zurückerstattet. Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. Programmänderungen werden ausdrücklich vorbehalten. Der Veranstalter bemüht sich aber eine möglichst gleichwertige Ersatzleistung zu bieten.

7. Programmänderung oder Abbruch der Aktivität nach Vertragsabschluss
Der Veranstalter behält sich vor, das Aktivitätsprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn es unvorhergesehene Umstände (höhere Gewalt, Wetter und Naturverhältnisse, behördliche Massnahmen oder Sicherheitsrisiken) erfordern. Er ist aber bemüht, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen.

8. Versicherung
Der Teilnehmer ist durch den Veranstalter nicht versichert. Der Teilnehmer muss selbstständig eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung (einschliesslich Sportunfälle) abgeschlossen haben. Eine Annullationsversicherung ist empfehlenswert. Trotz fachkundiger und sicherer Durchführung der Aktivitäten können Unfälle nicht ausgeschlossen werden. Der Veranstalter kann dafür keine Haftung übernehmen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

10. Haftung
Bei Verlusten und Beschädigungen von persönlichen Gegenständen der Teilnehmer, bei Unglücksfällen oder sonstigen Schäden wird jede Haftung abgelehnt. Die Teilnahme an den Aktivitäten erfolgt auf eigene Gefahr. Jegliche Forderungen von Schadenersatz oder anderen Ansprüchen werden abgelehnt. Der Veranstalter übernimmt für seine Kunden zum Teil die Vermittlung von Produkten und Leistungen anderer Veranstalter. Aus dieser Vermittlertätigkeit kann, unter Vorbehalt der Regelung für Pauschalreisen, keine Haftung für Vertragserfüllung, Unfälle, Verspätungen, Verluste oder andere Unregelmässigkeiten übernommen werden. Von der Haftung ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden verursacht durch höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Streiks, Epidemien, Naturkatastrophen und behördliche Anordnungen. überträgt der Veranstalter die Ausführung berechtigterweise auf einen Dritten, so haftet der Veranstalter nicht für dessen Handlungen und Unterlassungen. Werden die Weisungen des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen nicht befolgt, entfällt jegliche Haftung seitens des Veranstalters.
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